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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot unter www.jobs.tu-berlin.de.

Wir bemühen uns die Seiten unter www.jobs.tu-berlin.de barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Die Seite www.jobs.tu-berlin.de wurde im Jahr 2022 neu erstellt. Dabei fanden die Richtlinien der BITV 2.0 Eingang in die Gestaltung und Programmierung.